Über diese Fortbildung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die molekulargenetische Diagnostik, insbesondere in der Endokrinologie, der Hämato-Onkologie, der Mikrobiologie und der Pharmakogenetik, gehört im MVZ Labor Dr. Limbach & Kollegen in Heidelberg zu den Bereichen, die sich in den letzten Jahren besonders schnell entwickelt haben. Gemeinsam mit ausgewiesenen Fachkolleginnen und -kollegen dieser Fachgebiete möchten wir Sie über die Möglichkeiten der Diagnostik informieren, um gemeinsam die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten verbessern zu können.
Wir würden uns deshalb freuen, Sie Ende März 2025 in Heidelberg begrüßen zu können. Da die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist, bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung.
Dr. med. Martin Holfelder
Dr. med. habil. Egbert Schulze
Dr. med. Jens Köhler
Programm
Freitag, 28.03.25
Molekulare Endokrinologie
Vorsitzende: Karin Frank-Raue, Christine Haag
13:00 Begrüßung – Molekulare Endokrinologie in Heidelberg 2000 bis 2025
Egbert Schulze
13:15 Molekulargenetische Diagnostik des AGS
Egbert Schulze
13:40 Differenzialdiagnostik adrenaler Enzymdefekte der Steroidbiosynthese mittels GC-MS-basierter Harnsteroidmetabolomik
Stefan Wudy
14:10 Neue Therapieformen bei AGS
Nicole Reisch-Pawlu
14:40 Diagnostik und Therapie des primären Hyperparathyreoidismus – ein Update
Christof Schöfl
Pause von 15:10 bis 15:40 Uhr
Vorsitzende: Friedhelm Raue, Susanne Rondot
15:40 Update – Abklärung von Schilddrüsenknoten: Bedeutung der Zytologie und Genetik im Feinnadelpunktat
Gudrun Leidig-Bruckner
16:10 Mutationen im RET-Protoonkogen bei MEN-2
Karin Frank-Raue
16:40 Monogenetischer Diabetes: Systematik und Fallbeispiele
Klaus Badenhoop
17:10 Molekulargenetik des Eisenstoffwechsels
Martina U. Muckenthaler
17:40 Grundlagen der genetischen Beratung
Sabine Hentze
Samstag, 29.03.25
Hämato-Onkologie
Vorsitzende: Martin Holfelder, Peter Ruppersberger
09:00 KI in der hämato-onkologischen Diagnostik
Katharina Kriegsmann
09:30 Präzisionsonkologie: Paul Ehrlichs Zauberkugel-Vision – nun Realität?
Jens Köhler
10:00 Chromosomenbandenanalyse – ein wesentliches Tool zur Diagnosefindung bei hämatologischen Neoplasien
Jutta Bradtke
10:30 Fortschritte in der Diagnostik und Therapie des Multiplen Myeloms
Hartmut Goldschmidt
Pause von 11:00 bis 11:20 Uhr
Onkologie, Molekulare Diagnostik
Vorsitzende: Peter Findeisen, Simone Rehn
11:20 Prädiktive Biomarker im oberen Gastrointestinaltrakt – Was kann die Pathologie beitragen?
Thomas Schubert
11:50 Stellenwert der Vaginom- und Endometriom-Diagnostik in der modernen Medizin
Konrad Bode
Pharmakogenetik
Vorsitzende: Jens Köhler, Katharina Quadt
12:20 Labordiagnostische Optionen bei der Therapie-Individualisierung
Peter Findeisen
12:50 Pharmakogenetik – Personalisierte Medizin in der Praxis
Karl-Dietrich Hatz
Verabschiedung
Martin Holfelder, Jens Köhler
Ort:
Hotel NH Collection Heidelberg,
Bergheimer Str. 91, 69115 Heidelberg
Datum: von 28. bis 29. März 2025
Zeit: Freitag, den 28. März von 13: 00 Uhr bis Samstag, den 29. März 13:15 Uhr
Falls Sie Hilfe bei der Zimmerbuchung brauchen, geben Sie einfach das Kennwort "TN Limbach Forum Labor" an. So erhalten Sie die für Sie reservierten, vergünstigten Konditionen.
Referent:innenliste
Prof. Dr. med. Klaus Badenhoop
Deutsches Endokrinologisches Versorgungszentrum (DEVZ), Frankfurt a. Main
Dr. med. Konrad Bode
MVZ Labor Dr. Limbach & Kollegen eGbR, Heidelberg
Dr. rer. nat. Jutta Bradtke
MVZ Labor Dr. Limbach & Kollegen eGbR, Heidelberg
PD Dr. med. Gudrun Leidig-Bruckner
Endokrinologisch-nuklearmedizinische Gemeinschaftspraxis, Heidelberg
Prof. Dr. med. Peter Findeisen
MVZ Labor Dr. Limbach & Kollegen eGbR, Heidelberg
Prof. Dr. med. Hartmut Goldschmidt
Myelomzentrum Heidelberg
Karl-Dietrich Hatz, MD
INTLAB AG, Zürich, Basel, Kehl
Dr. med. Sabine Hentze
Praxis für Humangenetik, Heidelberg/Mannheim
Dr. med. Jens Köhler
MVZ Labor Dr. Limbach & Kollegen eGbR, Heidelberg
Prof. Dr. med. Katharina Kriegsmann
Laborarztpraxis Rhein-Main MVZ GbR, Frankfurt a. Main
Prof. Dr. phil. nat. Martina U. Muckenthaler
Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik für Pädiatrische Onkologie, Hämatologie, Immunologie und Pneumologie Hopp Kinder-Tumor-Zentrum (KiTZ)
Prof. Dr. med. Karin Frank-Raue
ehem. Endokrinologisch-nuklearmedizinische Gemeinschaftspraxis, Heidelberg
Prof. Dr. med. Nicole Reisch-Pawlu
Medizinische Klinik und Poliklinik IV, LMU Klinikum München
Prof. Dr. med. Christof Schöfl
Praxis Endokrinologie im Zentrum, Bamberg und Erlangen
Prof. Dr. med. Thomas Schubert
Praxis für Pathologie, Speyer
Dr. med. habil. Egbert Schulze
MVZ Labor Dr. Limbach & Kollegen eGbR, Heidelberg
Prof. Dr. med. Stefan Wudy
Universitäts-Kinderklinik, Universitätsklinikum Gießen
Benötigen Sie eine Übernachtung im NH Hotel vom 28. auf den 29.03.2025?
Gerne können Sie als Teilnehmer von unseren Sonderkonditionen profitieren.
Bitte buchen Sie Ihr Zimmer direkt über die folgende E-Mail-Adresse: groups.nhcollectionheidelberg@nh-hotels.com
oder telefonisch unter: 06221 1327156
Geben Sie dabei das Kennwort „TN Limbach Forum Labor“ an (Verfügbarkeit vorausgesetzt).
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMENDE
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Bedingungen für die Teilnahme an den Fortbildungen, Schulungen und sonstigen Events (nachfolgend insgesamt nur „Veranstaltungen“ genannt), gebucht über dieses Portal oder über die Webseiten der jeweiligen Labore der Limbach Gruppe (nachfolgend zusammen nur „das Portal“ genannt). Sie gelten für jeden Vertrag, der über das Portal von einer sich für eine Veranstaltung anmeldenden Person (nachfolgend „teilnehmende Person“ genannt) geschlossen wird. Die AGB gelten unabhängig davon - ob die Teilnahme an der Veranstaltung nur in Person, nur im Wege elektronischer Kommunikation oder „hybrid“, also sowohl in Person als auch im Wege elektronischer Kommunikation ermöglicht wird - ob die Teilnahme nur gegen Teilnahmegebühren oder gratis erfolgt.
2. Vermittler/Ausrichter
Das Portal wird betrieben und verantwortet durch die Limbach Gruppe SE (nachfolgend „Vermittler“ genannt). Der Vermittler makelt die Buchung der Veranstaltungen durch teilnehmende Personen. Vertragspartner betreffend die Veranstaltung wird die Gesellschaft oder Einzelperson, die als Anbieter der Veranstaltung genannt ist und im Zuge des Anmeldevorgangs angezeigt wird (im Folgenden „Ausrichter“ genannt). Ausrichter kann der Vermittler oder eine andere Gesellschaft oder natürliche Person sein.
3. Anmeldung/Vertragsschluss/Durchführung
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das Portal durch Ausfüllen und Absendung des dort vorgehaltenen Online-Registrierungsformulars. Vor der Absendung wird der Ausrichter erkennbar benannt. Mit der Absendung wird die Anmeldung verbindlich und der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zwischen teilnehmender Person und Ausrichter geschlossen. Der erfolgte Vertragsschluss wird über eine Buchungsbestätigung an die von der teilnehmenden Person anzugebene E-Mail-Adresse bestätigt. Die Bestätigung ist keine Bedingung oder Voraussetzung des Vertragsschlusses.
4. Widerrufsrecht
Sofern die teilnehmende Person Verbraucher ist, steht ihr ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB und folgenden Maßgaben zu:
Die teilnehmende Person kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in jeder Form widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Aus der Erklärung muss der Wille, den Vertragsschluss zu widerrufen, eindeutig zu erkennen sein. Der Widerruf ist zu richten an das jeweilige Labor (den jeweilgen Organisator der Fortbildung) oder an die Limbach Gruppe SE, Im Breitspiel 15, 69126 Heidelberg, per E-Mail an info@limbachgruppe.com oder per Fax an: +49 6221 1853 374
Das Widerrufsrecht erlischt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses jedenfalls, wenn die Veranstaltung durchgeführt wurde und die teilnehmende Person teilgenommen hat. Mit dem Login im Fall der elektronischen Teilnahme oder mit Betreten des Veranstaltungsraums erklärt die teilnehmende Person ausdrücklich ihre Zustimmung zur Erbringung der Leistung. Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Zustimmung zugleich belehrt, dass sie mit der Erklärung der Zustimmung ihr Widerrufsrecht in jedem Fall verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Widerrufsfolgen:
Im Falle des Widerrufs sind ggf. beiderseits empfangene Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für die teilnehmende Person mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Ausrichter mit deren Empfang.
5. Haftungsgrundsätze
Der Ausrichter haftet für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit der teilnehmenden Personen unbeschränkt, im Übrigen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt ausdrücklich auch für Änderungen gegenüber einem bei oder vor Vertragsschluss digital oder per Druckwerk angekündigten Programm und daraus resultierende Schäden der teilnehmenden Person.
6. Kündigung/Stornierung
Die teilnehmende Person kann die Teilnahme an der Veranstaltung grundsätzlich jederzeit stornieren. Geht die Stornierung bei dem Veranstalter
a) weniger als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ein, ist der Ausrichter berechtigt, 50% der Teilnahmegebühren als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen bzw. einzubehalten.
b) weniger als 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ein, ist der Ausrichter berechtigt, 100% der Teilnahmegebühren als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen bzw. einzubehalten.
wenn und soweit Teilnahmegebühren erhoben werden. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Ausrichter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Vorstehendes gilt nicht, wenn die teilnehmende Person Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß und fristgerecht ausübt.
7. Nichtteilnahme durch teilnehmende Person bei Präsensveranstaltungen
Im Falle der Nichtteilnahme ohne vorherigen Widerruf oder Stornierung ist eine Erstattung etwaig erhobener Teilnahmegebühren ausgeschlossen.
8. Nichtteilnahme durch teilnehmende Person bei elektronischen oder Hybridveranstaltungen
Grundsätzlich gilt Ziff. 7 entsprechend.
Der Vermittler wird und kann bei der Anmeldung die technischen Voraussetzungen einer elektronischen Teilnahme nicht im Einzelnen darstellen. Mit den verkehrsüblichen Hard- und Softwarekomponenten betreffend eine Internetverbindung ist eine Teilnahme möglich, es sei denn der Vermittler oder der Ausrichter teilen ausdrücklich das Gegenteil mit. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, dass sie erüber verkehrsübliche Hard- und Softwarekomponenten sowie eine Verbindung in verkehrsüblicher Bandbreite verfügt..
Bei Nichtteilnahme infolge inkompatibler oder für die Teilnahme unzureichender Hard- und Software-Komponenten auf dem PC-System oder mobilen Endgerät der teilnehmenden Person oder bei sonstigen technischen Störungen haftet der Ausrichter nur, ist insbesondere die Teilnahmegebühr nur zu erstatten, wenn die Nichtteilnahme infolge technischer Schwierigkeiten trotz handelsüblicher Hard- und Software bei der teilnehmenden Person grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Ausrichter verursacht wurde.
9. Beleg der Teilnahme/Nachweis
Auf Verlangen der teilnehmenden Person bestätigt der Ausrichter die Teilnahme an der Veranstaltung in Text- oder Schriftform bzw. digital per Mail (die Bestätigung der Teilnahme im Folgenden nur „Bescheinigung“ genannt). Die Bescheinigung wird der teilnehmenden Person selbst und/oder mit Einverständnis der teilnehmenden Person direkt gegenüber Dritten, denen gegenüber die teilnehmende Person die Teilnahme nachweisen will (z. B. Ärztekammern), erteilt.
Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die teilnehmende Person nachweislich mit Erfolg an der Veranstaltung teilgenommen hat. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist geführt, wenn die teilnehmende Person
a) ihre Teilnahme der Veranstaltung anzeigt (im Folgenden nur „Anzeige“ genannt)
UND
b) nach Ende der Veranstaltung einen durch den Ausrichter oder den Vermittler gestellten Test über die Inhalte der durchgeführten Veranstaltung (im Folgenden nur „Quiz“ genannt) binnen einer durch den Ausrichter oder Vermittler festgelegten Frist besteht.
Die Anzeige erfolgt nach Vorgaben des Ausrichters, in der Regel im Falle einer Präsensveranstaltung durch Unterzeichnung einer Teilnehmerliste vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung, im Falle einer elektronischen Veranstaltung oder der elektronischen Teilnahme an einer hybriden Veranstaltung durch einen Login mit einem zuvor mitgeteilten Passwort vor Beginn der Veranstaltung. Im Falle einer elektronischen Veranstaltung oder der elektronischen Teilnahme an einer hybriden Veranstaltung ist die Teilnahme und die Anzeige in jedem Fall nur „live“ möglich, d. h. zu der von dem Vermittler oder Ausrichter bekanntgegebenen Zeit der Veranstaltung; eine nachgelagerte Teilnahme und Anzeige (z. B. durch spätere Sichtung einer Aufzeichnung der Veranstaltung) ist ausgeschlossen. Die Einzelheiten zur Teilnahme und Anzeige im Übrigen werden der teilnehmenden Person vor der Veranstaltung bekanntgegeben.
Das Quiz besteht aus einer oder mehreren Multiple-Choice-Fragen zum Inhalt der Veranstaltung. Um das Quiz zu bestehen, müssen alle Fragen innerhalb der durch den Ausrichter oder Vermittler vorgegebenen Frist richtig beantwortet werden. Richtig ist stets und immer nur eine der je Frage vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Das Quiz kann bei Falschbeantwortung einer oder mehrerer Fragen einmal wiederholt werden. Sind nach zwei Versuchen nicht alle Fragen richtig beantwortet, gilt das Quiz als nicht bestanden. Beide Versuche sind innerhalb der gesetzten Frist zu absolvieren.
Aus der Bescheinigung geht die Teilnahme der teilnehmenden Person, der Inhalt und die Dauer der Veranstaltung hervor. Auf darüber hinausgehende Inhalte der Bescheinigung hat die teilnehmende Person in jedem Falle keinen Anspruch. Die Bescheinigung wird inhaltlich nach billigem Ermessen des Ausrichters erteilt. Die Billigkeit kann im Zweifel zur Überprüfung durch das zuständige Gericht gestellt werden (§ 315 BGB analog).
Vermittler und Ausrichter übernehmen keine Gewähr oder Garantie für die Anerkennung der Bescheinigung durch Dritte zu bestimmten gesetzlich oder untergesetzlich vorgesehenen Zwecken (z. B. durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung nach § 95d SGB V, die zuständige Ärztekammer etc.) oder sonst für die Nutzbarkeit oder Verwertbarkeit der Bescheinigung, es sei denn, der Ausrichter sichert im Einzelfall ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes zu.
10. Absage durch Ausrichter
Der Ausrichter behält sich vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor der Veranstaltung abzusagen. Im Fall der Absage werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.
11. Datenschutz
Für personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen gilt die Datenschutzerklärung
Die vergebenen Login-Daten für die Teilnahme an der Veranstaltung dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
12. Urheberrechte
Die Referentinnen und Referenten räumen dem Ausrichter an ihren urheberrechtlich geschützten Werken ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Berechtigung, den teilnehmenden Personen Nutzungsrechte einzuräumen. Dieses Nutzungsrecht ist auf teilnehmende Personen und für die Zwecke der Rezeption der Referate und der Fortbildung begrenzt. Eine unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe oder Nutzung der Vortragsunterlagen oder Vortragsdaten durch die teilnehmenden Personen an Dritte, einschließlich der Nutzung der Werke für eigene unentgeltliche oder entgeltliche Vorträge vor Dritten, oder Einräumung von Nutzungsrechten ist den teilnehmenden Personen untersagt, wenn nicht der Referent und der Ausrichter zugestimmt haben.
13. Gerichtsstand
Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Ausrichters.
14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.